Unsere Grundregeln und Prinzipien für die Mitarbeit im Elternrat
Die gewählten Delegierten und deren Stellvertretenden:
Diese Prinzipien gelten auch über die Amtszeit einer/eines Delegierten hinaus.
Möchten auch Sie sich für unsere Kinder engagieren, freuen wir uns über Ihr Mitmachen im Elternrat.
Falls Ihre Klasse keine Vertretung im Elternrat hat und Sie ein Anliegen haben, welches das Tätigkeitsfeld des Elternrats betrifft, können Sie uns dieses hier mitteilen.
Aufgaben/Zuständigkeiten von Delegierten und deren Stellvertretenden
Die gewählten Delegierten und deren Stellvertretende:
Die Stellvertretenden unterstützen ihre/n Delegierte/n und nehmen im Verhinderungsfall an den Delegiertenversammlungen teil.
Zusammensetzung des Elternrats
Die Klassendelegierten aller Kindergarten- und Primarschulklassen (1. und 2. Zyklus gemäss Lehrplan 21), deren Stellvertretungen und Projektmitarbeitende bilden den
Elternrat.
An der Delegiertenversammlung im Herbst wird aus dem Kreis der Klassendelegierten der Vorsitz des Elternrats (3 – 5 Vorstandsmitglieder) gewählt. Die Wahl der Elternratsmitglieder gilt für 1 Schuljahr, eine Wiederwahl ist jedoch möglich und erwünscht. Der Elternrat trifft sich regelmässig zu Sitzungen. Er behandelt Anliegen und Vorschläge der Delegierten, initiiert und unterstützt Projekte.
Verordnung
Die „Verordnung der institutionalisierten Elternmitarbeit” regelt die Elternmitarbeit an der Schule
Herzogenbuchsee.
„Leitfaden zur Zusammenarbeit von Schule und Eltern“ des Berufsverbands Bildung Bern finden Sie hier.